Die Entwickler von Systemen der künstlichen Intelligenz nutzen journalistische Inhalte, ohne bei den Urhebern um eine Erlaubnis zu ersuchen. Auch eine Vergütung gibt es nicht. Das will FDP-Ständerätin Petra Gössi mit einer Motion ändern. «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch», lautet der Titel. Der Bundesrat unterstützt den Vorstoss, der Ständerat votierte im Frühling ebenfalls klar dafür. Nun kommt die Vorlage in den Nationalrat – allerdings in einer abgeschwächten Version.
KI-Forscher hatten vor einer Annahme gewarnt: Die Forschung und Entwicklung der künstlichen Intelligenz in der Schweiz könnte beeinträchtigt werden. Petra Gössi hatte gefordert, dass die Anbieter von KI-Systemen für jede Nutzung von Inhalten eine Erlaubnis brauchen. Die zuständige Kommission des Nationalrats will, dass der Bundesrat die Voraussetzung schafft, dass journalistische Inhalte bei der Nutzung durch KI-Anbieter «umfassend Schutz erfahren.» Wie das genau geschehen soll, bleibt aber offen.
Auf Bedenken stiess, dass Gössi die «Zustimmung» der Inhaber von Urheberrechten verlangte. Die Tech-Branche befürchtete, dass sie in jedem einzelnen Fall bei Medienunternehmen, Universitäten und Künstlern eine Erlaubnis einholen müsste. Dabei sind unkomplizierte Varianten mit Kollektivlizenzen möglich.
Es ist unklar, für welche Veriante sich die grosse Kammer aussprechen wird. Petra Gössi hat in jedem Fall ein Problem zur Sprache gebracht, das weltweit diskutiert wird: Wie kann der Staat den Schutz des geistigen Eigentums trotz der rasanten Entwicklung von Systemen künstlicher Intelligenz gewährleisten? Wie werden Medienunternehmen dafür abgegolten, dass die Texte ihrer Journalistinnen und Journalisten von der KI verwendet werden?
Gössi betont, dass die Zeit dränge. Die Frage sei für die Medien und die Kreativwirtschaft von existenzieller Bedeutung. Beim sogenannten Leistungsschutzrecht liess sich der Bundesrat viel Zeit, bis er eine Botschaft präsentierte. Hier geht es darum, dass die Suchmaschine Google die Medienhäuser für das Anzeigen von Link-Vorschauen finanziell entschädigen soll.
Google ist inzwischen dazu übergegangen, bei Suchanfragen wenn möglich eine KI-generierte kurze Antwort zu präsentieren – welche die Nutzer in vielen Fällen davon abhält, auf einen Link zu klicken. Für die Medienunternehmen stellt sich ein neues Problem: Die Zahl der Zugriffe auf ihre Webseiten könnte sinken, weil sich die Leute mit Auskünften der KI zufrieden geben – wobei sich die künstliche Intelligenz auf Medieninhalte stützt.
Zugleich ist es so, dass die amerikanischen Tech-Konzerne hohe Werbeumsätze erzielen. Die Werbung verlagert sich aus den klassischen Medien in Online-Portale, die einerseits die Inhalte klassicher Medien nutzen; zum andern unterbreiten sie den Nutzern personalisierte Werbeangebote. Das lässt das Geschäftsmodell der recherchierenden Medien erodieren.
Sollte der Nationalrat der Motion von Petra Gössi in abgeänderter Form zustimmen, müsste sich der Ständerat erneut mit dem Vorstoss beschäftigen. Gössi sagt:
(aargauerzeitung.ch)
Jetzt fordern aber Tech Konzerne, dass sie für Kommerzielle zwecke alles runterladen dürfen, egal ob Rechtlich geschützt oder nicht….
Ich unterstütze Petra Gössis Ansatz, denn Technologie soll sich auch an Gesetze halten.