Schweiz
Gesellschaft & Politik

Google etc. schmarotzen für KI – FDP-Gössi fordert Medien-Entschädigung

Google und Co. schmarotzen für KI bei Medien – Gössi fordert, dass Tech-Konzerne zahlen

Der Ständerat war klar dafür, nun entscheidet der Nationalrat über den Schutz geistigen Eigentums. Die Tech-Branche setzt sich derweil für eine Abschwächung des Vorstosses der Schwyzer Ständerätin Petra Gössi ein.
10.09.2025, 05:3210.09.2025, 05:32
Francesco Benini / ch media
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Die Entwickler von Systemen der künstlichen Intelligenz nutzen journalistische Inhalte, ohne bei den Urhebern um eine Erlaubnis zu ersuchen. Auch eine Vergütung gibt es nicht. Das will FDP-Ständerätin Petra Gössi mit einer Motion ändern. «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch», lautet der Titel. Der Bundesrat unterstützt den Vorstoss, der Ständerat votierte im Frühling ebenfalls klar dafür. Nun kommt die Vorlage in den Nationalrat – allerdings in einer abgeschwächten Version.

Petra Goessi, FDP Staenderaetin, spricht bei einer Podiumsdiskussion ueber: KI-Revolution: Wer uebernimmt die Verantwortung? an der 26. Ausgabe des traditionellen Jahresauftakts der Schweizer Medienbr ...
Ex-FDP-Präsidentin Petra Gössi fordert einen ans KI-Zeitalter angepassten Schutz des geistigen Eigentums.Bild: keystone

KI-Forscher hatten vor einer Annahme gewarnt: Die Forschung und Entwicklung der künstlichen Intelligenz in der Schweiz könnte beeinträchtigt werden. Petra Gössi hatte gefordert, dass die Anbieter von KI-Systemen für jede Nutzung von Inhalten eine Erlaubnis brauchen. Die zuständige Kommission des Nationalrats will, dass der Bundesrat die Voraussetzung schafft, dass journalistische Inhalte bei der Nutzung durch KI-Anbieter «umfassend Schutz erfahren.» Wie das genau geschehen soll, bleibt aber offen.

Schwyzer Ständerätin betont, dass die Zeit dränge

Auf Bedenken stiess, dass Gössi die «Zustimmung» der Inhaber von Urheberrechten verlangte. Die Tech-Branche befürchtete, dass sie in jedem einzelnen Fall bei Medienunternehmen, Universitäten und Künstlern eine Erlaubnis einholen müsste. Dabei sind unkomplizierte Varianten mit Kollektivlizenzen möglich.

Es ist unklar, für welche Veriante sich die grosse Kammer aussprechen wird. Petra Gössi hat in jedem Fall ein Problem zur Sprache gebracht, das weltweit diskutiert wird: Wie kann der Staat den Schutz des geistigen Eigentums trotz der rasanten Entwicklung von Systemen künstlicher Intelligenz gewährleisten? Wie werden Medienunternehmen dafür abgegolten, dass die Texte ihrer Journalistinnen und Journalisten von der KI verwendet werden?

Gössi betont, dass die Zeit dränge. Die Frage sei für die Medien und die Kreativwirtschaft von existenzieller Bedeutung. Beim sogenannten Leistungsschutzrecht liess sich der Bundesrat viel Zeit, bis er eine Botschaft präsentierte. Hier geht es darum, dass die Suchmaschine Google die Medienhäuser für das Anzeigen von Link-Vorschauen finanziell entschädigen soll.

Bundesrat lässt sich viel Zeit für gesetzliche Regelung

Google ist inzwischen dazu übergegangen, bei Suchanfragen wenn möglich eine KI-generierte kurze Antwort zu präsentieren – welche die Nutzer in vielen Fällen davon abhält, auf einen Link zu klicken. Für die Medienunternehmen stellt sich ein neues Problem: Die Zahl der Zugriffe auf ihre Webseiten könnte sinken, weil sich die Leute mit Auskünften der KI zufrieden geben – wobei sich die künstliche Intelligenz auf Medieninhalte stützt.

Zugleich ist es so, dass die amerikanischen Tech-Konzerne hohe Werbeumsätze erzielen. Die Werbung verlagert sich aus den klassischen Medien in Online-Portale, die einerseits die Inhalte klassicher Medien nutzen; zum andern unterbreiten sie den Nutzern personalisierte Werbeangebote. Das lässt das Geschäftsmodell der recherchierenden Medien erodieren.

Sollte der Nationalrat der Motion von Petra Gössi in abgeänderter Form zustimmen, müsste sich der Ständerat erneut mit dem Vorstoss beschäftigen. Gössi sagt:

«Es braucht Rechtssicherheit. Das geistige Eigentum muss geschützt werden – auch bei den neuen Technologien. Dafür gibt es Lösungansätze, die verhindern, dass Innovation in der Schweiz unterbunden wird.»

(aargauerzeitung.ch)

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ELMatador
10.09.2025 06:05registriert Februar 2020
Ironisch ist es, dass in vielen Länder „Raubkopien“ des amteswegen verfolgt wurden. Dabei wurden teils sogar Menschen die Filme oder Musik für den Eigengebrauch herunterluden mit horrenden Strafen verurteilt um abzuschrecken.

Jetzt fordern aber Tech Konzerne, dass sie für Kommerzielle zwecke alles runterladen dürfen, egal ob Rechtlich geschützt oder nicht….

Ich unterstütze Petra Gössis Ansatz, denn Technologie soll sich auch an Gesetze halten.
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